AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sektion Altdorf des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V." regeln die Bedingungen der Mitgliedschaft sowie der Teilnahme an Veranstaltungen. Sie sind damit auch für Nichtmitglieder, die an Veranstaltungen der Sektion Altdorf des DAV teilnehmen, bindend.
Die AGB im pdf-Format als Download:
1) Mitgliedschaft
Mit der Mitgliedschaft werden die Ziele des DAV unterstützt und die Satzung sowie die Datenschutz-Regelungen der Sektion Altdorf des DAV anerkannt.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages und im Jahr des Eintrittes die Aufnahmegebühr werden – bis auf Widerruf – für die angemeldeten Personen von der angegebenen Bankverbindung abgebucht. Änderungen sind umgehend zu melden. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Der Beitragseinzug, ggf. mit Aufnahmegebühr, erfolgt bei unterjährigem Eintritt wenige Tage nach Anmeldung, bei Eintritt zum 01.01. und bei Folge-Jahresbeiträgen immer am zweiten Bankarbeitstag des neuen Vereinsjahres im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren. Das Lastschriftmandat wird durch die Mitgliedsnummer (=Mandatsreferenz) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (DE71DAV00000133036) gekennzeichnet. Sofern keine Bankrücklastschrift erfolgt, wird der Folgeausweis gedruckt und bis Ende Februar zugesandt. (s. Gültigkeitsangabe auf dem Ausweis).
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.
Für die Einordnung in eine Beitragskategorie sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (am 1. Januar) maßgebend.
Das Mitglied hat den Beitrag für jene Kategorie an die Sektion zu entrichten, der es zu Beginn des Kalenderjahres angehört. Eine eventuelle Umstufung (z.B. wegen Geburtstag, Heirat) in eine neue Kategorie erfolgt ab dem jeweils folgenden Jahr.
Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
Bei Überschreitung der Altersgrenze von Kindern und Jugendlichen wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächsthöhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.
Anträge auf Ermäßigung (z.B. Familienmitgliedschaft, B-Mitgliedschaft oder wegen 50% Behinderung) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 30. September bei der DAV Sektion Altdorf eingehen.
Mit Veröffentlichungen im Mitteilungsheft ist das Mitglied einverstanden. Dies bezieht sich auf Vereinseintritt, Vereins- und Geburtstagsjubiläen sowie Nachruf bei Ableben.
Wird eine Veröffentlichung nicht gewünscht, genügt ein formloser Widerspruch.
Die DAV Sektion Altdorf räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises zu - vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden.
2) Sektionsveranstaltungen
Kurse/Touren/Wanderungen und sonstige Veranstaltungen
Allgemein:
Alle Sektionsveranstaltungen finden auf satzungsmäßiger Grundlage statt. Es wird kein neben der Vereinsmitgliedschaft bestehender Vertrag geschlossen, sondern die Teilnehmer nehmen mit der Anmeldung zu der Veranstaltung lediglich die Rechte wahr, die sich aus ihrer Mitgliedschaft bei Sektion Altdorf im DAV ergeben oder ergeben würden.
Ausbildungs-, Touren- und Wanderveranstaltungen werden in den Mitteilungsheften und auf unserer Homepage (www.dav-altdorf.de) veröffentlicht.
Bei allen Sektionsangeboten haben Mitglieder der Sektion Altdorf des DAV Vorrang vor Mitgliedern anderer Sektionen oder Nichtmitgliedern.
Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Es gilt die Haftungsbegrenzung lt. Satzung der Sektion Altdorf des Deutschen Alpenvereins.
Die Teilnehmer werden gebeten, im Sinne des Klima- und Umweltschutzgedankens, zu den Sektionsveranstaltungen nach Möglichkeit in Fahrgemeinschaften an- und abzureisen.
Anweisungen des Tourenleiters sind zu befolgen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen oder Störung des Gruppenfriedens kann ein Tourenleiter einen Teilnehmer von der Tour ausschließen.
Rechtliches zu Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren:
Führungstouren
- Tourenführer*in übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
- Tourenführer*in genießt das volle Vertrauen der Geführten - auch stillschweigend.
- Tourenführer*in trifft die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.
Gemeinschaftstouren
- Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
- Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.
- Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.
- Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.
Ausbildungskurse und Ausbildungstouren
- Leiter*innen haben grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer*innen über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer*innen zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Sportler*innen auszubilden.
a) Kurse/Touren:
Teilnahmevoraussetzungen:
Kurse und Touren der DAV Sektion Altdorf werden für die Mitglieder der Sektion organisiert und durchge-führt. An einigen Kursen und Touren (s. Gebührentabelle weiter unten) können auch Mitglieder anderer DAV-Sektionen oder Nicht-DAV-Mitglieder teilnehmen, falls freie Plätze zur Verfügung stehen. Mitglieder der DAV Sektion Altdorf werden allerdings stets bevorzugt.
Für die meisten Kurse bzw. Touren bestehen bestimmte Teilnahmevoraussetzungen. Diese sind bei der Anmeldung nachzuweisen.
Die Teilnehmer*innen müssen mit ihrer Leistungsfähigkeit und Ausrüstung den Anforderungen des Kur-ses, der Tour oder Wanderung gerecht werden. Der Kurs-/Tourenleiter ist berechtigt, den Nachweis des Könnens zu verlangen oder eine leichtere Tour zu empfehlen. Es geschieht im Interesse des Teilnehmers und der Gruppe, die bei Überforderung eines Teilnehmers auch in Gefahr gebracht würde.
Ausrüstung:
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine geeignete Ausrüstung, die zum Teil ausgeliehen werden kann. Einzelheiten erfahren Sie bei der Anmeldung.
Obligatorisch ist bei Skitouren und Schneeschuhwanderungen im Hochgebirge die Mitnahme eines
Lawinenverschüttetensuchgerätes der Frequenz 457 kHz sowie einer Sonde und Lawinenschaufel.
Bei allen Klettertouren, bei Klettersteigen und bei bestimmten Hochtouren ist ein Bergsteigerschutzhelm Pflicht.
Bei Mountainbiketouren wird ein technisch einwandfrei funktionierendes, auf den Benutzer eingestelltes Mountainbike vorausgesetzt. Das Tragen eines zeitgemäßen Radhelmes ist Pflicht.
Bei mangelhafter Ausrüstung kann der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden.
Ausschreibung:
Für jede Tour ist im Internet (www.dav-altdorf.de) oder beim Ansprechpartner eine detaillierte Ausschreibung mit Hinweisen auf Teilnahmevoraussetzungen, Ausrüstung, Tourenziele, Unterkunft, Länge der Tour usw. erhältlich.
Anmeldung:
- per E-Mail beim zuständigen Kurs-/Tourenleiter (siehe Mitteilungsheft)
- telefonisch beim zuständigen Kurs-/Tourenleiter (siehe Mitteilungsheft)
- per E-Mail (info@dav-altdorf.de)
- online unter www.dav-altdorf.de (Ist eine Online-Anmeldung möglich, findest du den entsprechenden Link direkt in den Tourdetails.)
Bei der Anmeldung müssen die aktuelle private E-Mail-Adresse sowie die private Heim-Telefonnummer, die ggfs. bei kurzfristigen Tourenänderungen oder bei Unfällen für eine Verständigung der Angehörigen verwendet werden kann, angegeben werden
Aus Sicherheitsgründen gibt es bei vielen Touren eine maximale Teilnehmerzahl. Ist diese erreicht, werden weitere Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt. Sollte ein Teilnehmer ausfallen, rückt der nächste auf der Warteliste nach.
Nach erfolgter Anmeldung erhält das Mitglied vom Kurs-/Tourenleiter die Anmeldebestätigung. Die Gebühr ist unter Angabe des Buchungscodes auf das Konto der DAV Sektion Altdorf bei der Sparkasse Nürnberg zu überweisen.
Werden von einer Person mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder dafür, dass alle Personen teilnehmen und für alle Personen die Kursgebühren bezahlt werden.
Der Anmeldeschluss wird vom Kurs-/Tourenleiter festgelegt. Sind keine Daten angegeben, so ist der Anmeldeschluss 2 Wochen vor Antritt des Kurses/Tour, vorausgesetzt der Kurs/die Tour ist noch nicht ausgebucht.
Vorbesprechung:
Bei vielen Touren ist eine Vorbesprechung notwendig. Dabei sollten die angemeldeten Teilnehmer anwesend sein.
Kurs-/Tourengebühren, Stornierungsgebühren, sonstige Kosten
Bei Absagen des Teilnehmers nach dem Anmeldeschluss werden die Kurs-/Teilnehmergebühren nicht zurückerstattet. Der Abmeldegrund ist hierbei unerheblich.
Kurs-/Teilnehmergebühren werden auch bei verspäteter Anreise oder Kurs-/Tourabbruch einbehalten und nicht zurückerstattet.
Eine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung durch die Sektion.
Vom Teilnehmer oder von der Sektion für die Teilnehmer geleistete Anzahlungen für bereits gebuchte Unterkunft/Verpflegung können nur erstattet werden, wenn seitens der Vermieter/Betreiber keine Stornogebühren verlangt werden oder vom Teilnehmer eine Ersatzperson gefunden wurde.
Bei Mehrtagesunternehmungen wird in der Regel das Quartier für die Teilnehmer reserviert. Jeder Teilnehmer trägt jedoch die Kosten für sich selbst, auch die Fahrt- und sonstigen Kosten (z.B. Übernachtungs-, Verpflegungs- und Seilbahnkosten). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Reisevertrag vorliegt und die Sektion kein Reiseveranstalter ist, sondern dass es sich um Fahrten im Rahmen unseres Vereinszwecks handelt.
Gebühren für die Teilnahme an Unternehmungen (außer Busgemeinschaftsfahrten)
Art der Unternehmung |
Mitglieder der DAV Sektion Altdorf |
DAV Mitglieder anderer Sektionen |
Nicht-DAV-Mitglieder |
Führungstouren (FT): |
50€ / Tag maximal 250€ |
Teilnahme nicht möglich |
Teilnahme nicht möglich |
Alpine Hochtouren aller Art als Gemeinschaftstouren (GT) |
5€ / Tag maximal 25€ |
10€ / Tag |
Teilnahme nicht möglich |
Gemeinschaftstouren (GT) außer alpine Hochtouren |
5€ / Tag maximal 25€ |
10€ / Tag |
15€ / Tag |
Ausbildungskurse (AK) für alpine Hochtouren aller Art |
10€ / Tag maximal 50€ |
20€ / Tag |
Teilnahme nicht möglich |
Sonstige Ausbildungskurse (AK) |
10€ / Tag maximal 50€ |
20€ / Tag |
30€ / Tag |
Prüfungsgebühren bei Ausbildungskursen |
5€ |
7,50€ |
10€ |
Für Unternehmungen, die erst nach 13 Uhr beginnen, müssen für diesen Tag keine Teilnehmergebühren bezahlt werden. Bei Änderungen der geplanten Tourdauer erfolgt keine Anpassung der Gebühren.
Die in den Programmen angegebenen Kosten sind die Gebühren für unsere Mitglieder.
Teilnehmer der Kategorie „Jugend“ zahlen die Hälfte, Teilnehmer der Kategorie „Kinder“ sind frei. Dabei gilt folgende Kategorie-Einstufungsregelung des DAV: in dem Jahr, in dem das Mitglied 15 wird bis ins Jahr mit dem 18. Geburtstag, ist es in der Kategorie „Jugend“, vorher ist es in der Kategorie „Kind“ eingestuft“.
Die Gebühr ist bis zum Anmeldeschluss unter Angabe des Buchungscodes (BC) auf das Konto der DAV Sektion Altdorf bei der Sparkasse Nürnberg zu überweisen.
IBAN: DE78 7605 0101 0380 3328 17 BIC: SSKNDE77XXX
Kurs- und Tourengebühren (Teilnehmergebühren)
Bei den Kurs-/Tourengebühren handelt es sich ausdrücklich nicht um Einnahmen, die an die jeweiligen Organisatoren weitergeleitet werden. Sie dienen dazu, die Kurs-/Touren-Nutznießer mit einem Teil der Kosten, die der Sektion für diese Veranstaltung entstehen, zu beteiligen. Sie sind aber auch ein kleiner Ausgleich für die Kosten, die der Sektion für Ausbildungsmaterial, Aus- und Weiterbildung der Führer entstehen. Die meisten unserer Tourenleiter sind vom DAV ausgebildete und geprüfte Fachübungs- und Wanderleiter(innen), die die Touren ehrenamtlich leiten und viele Stunden ihrer Freizeit in Planung und Ausführung der Tour investieren.
b) Busfahrten einschl. Wanderungen/Skifahrten:
Allgemein:
Für jede Busfahrt wird vom Organisator eine detaillierte Ausschreibung erstellt. Jeder Interessent kann Einsicht in diese Ausschreibung nehmen.
Eintages-Busfahrten:
Anmeldung:
Die Anmeldung zu Bus-Gemeinschaftsfahrten setzt jeweils die Eintragung in eine Anmeldeliste
voraus:
- per E-Mail beim zuständigen Ansprechpartner (direkt oder über: info@dav-altdorf.de))
- Telefonisch beim zuständigen Ansprechpartner (siehe Mitteilungsheft)
- bei Sektionsveranstaltungen
Nichtmitglieder werden auf der Anmeldeliste gekennzeichnet.
Abmeldung:
Abmeldungen bis 5 Tage vor dem ausgeschrieben Reisetermin sind kostenlos. Ausgenommen hiervon sind: bereits bestellte Karten für Konzerte, sonstige Eintrittsgelder oder bereits bestellte Verpflegung, soweit diese Kosten unserer Sektion belastet werden.
Abmeldungen nach diesem Termin sind kostenpflichtig.
Mehrtages-Busfahrten:
Ausschreibung:
Für jede Mehrtages-Busfahrt liegt eine detaillierte Ausschreibung vor.
Anmeldung:
Die Anmeldung zu Bus-Gemeinschaftsfahrten setzt jeweils die Eintragung in eine Anmeldeliste
voraus:
- per E-Mail beim zuständigen Ansprechpartner (direkt oder über: info@dav-altdorf.de)
- Eintrag mit Unterschrift in der Anmeldeliste
Nach erfolgter Anmeldung erhält das Mitglied vom Organisator die Anmeldebestätigung.
Der Anmeldeschluss wird vom Veranstalter festgelegt.
Nichtmitglieder werden auf der Anmeldeliste gekennzeichnet.
Abmeldung:
Abmeldungen bis Anmeldeschluss sind kostenlos. Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind kostenpflichtig und sind davon abhängig, welche Fremdkosten der Sektion durch den Ausfall berechnet werden. Der Abmeldegrund ist hierbei unerheblich
Meldet der Teilnehmer eine Ersatzperson, fallen keine Gebühren an.
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Sektion Altdorf
des Deutschen Alpenvereins e.V.
- Vorstand –
Beschlossen von der Vorstandschaft am 30.11.2015
Geändert von der Vorstandschaft am 30.11.2017
Geändert von der Vorstandschaft am 13.12.2021
Geändert von der Vorstandschaft am 19.09.2022
Geändert von der Vorstandschaft am 15.11.2023